Titel :
|
DEU-Hannover - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Motorola-Funkgeräten und Zubehör
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025040308023631934 / 952675-2025
|
Veröffentlicht :
|
03.04.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
29.04.2025
|
Angebotsabgabe bis :
|
29.04.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Vertragstyp :
|
Lieferauftrag
|
Verfahrensart :
|
Offenes Verfahren
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
Produkt-Codes :
|
32344210 - Funkausrüstung
32344270 - Funk- und Fernsprechüberwachungssystem
|
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Motorola-Funkgeräten und Zubehör
021-RV-SJW/2025-03.332: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Motorola-
Funkgeräten und Zubehör
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift Podbielskistraße 166
Ort 30177 Hannover
E-Mail [email protected]
URL http://www.lzn.niedersachsen.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR5FA
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR5FA/documents
Art und Umfang der Leistung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung
(vgl. 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für
privatrechtliche
Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (15 UVgO) über
die Lieferung von Motorola-Funkgeräten und Zubehör für alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen.
Es dürfen deshalb auch nur die im Angebotsvordruck benannten Artikel des Herstellers Motorola ange-boten werden.
Begründung:
Innerhalb der niedersächsischen Gerichte befinden sich derzeit ca. 700 Funkgeräte des Herstellers Mo-torola im Einsatz. Hinzu
kommt entsprechendes Zubehör des Herstellers, das sich im Bestand befindet bzw. lagernd ist und ausschließlich für
Funkgeräte
des Herstellers Motorola verwendbar ist (z. B. Tischladeschalen).
Ferner wurde das Funkverfahren auf einen einheitlichen, verschlüsselten nichtöffentlichen Geräte- und Funknetzkonfiguration
vereinfacht, welche die Verwendung von Handfunkgeräten des Herstellers Motorlola - Serie R7 - bedingen. Die Handfunkgeräte
verfügen unter anderem über einen konfigurierten Notfallknopf für die Geräteträger. Auf dessen Nutzung wird einheitlich
geschult. Die Schulung ist nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Von durch Dritthersteller bedingten anderweitigen
Tastenanordnungen oder -konfigurationen ist daher abzusehen.
Um eine einheitliche und kompatible Ausstattung im Land zu gewährleisten, die insbesondere aus si-cherheitsrelevanten Gründen
unabdingbar ist, wird deshalb auf das Prinzip der Produktneutralität gem. 23 UVgO verzichtet.
Weiterhin können bereits vorliegende Ersatzteile verwendet werden. Es dürfen deshalb auch nur die im Angebotsvordruck
benannten Artikel des Herstellers Motorola angeboten werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl.
Angebotsvordruck zu entnehmen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen
Ausführungsfristen
Seite 1/3
021-RV-SJW/2025-03.332: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Motorola-
Funkgeräten und Zubehör
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Laufzeit bzw. Dauer
Laufzeit in Monaten 24
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufli-che Leistungsfähigkeit der Bieter
beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise ge-forderten Angaben
jeweils
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen.
Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung
zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund
noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Re-ferenzliste der
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschrie-benen Leistung in Art und Umfang
vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" enthalten.
Sonstige
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur
Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorlie-gen von Ausschlussgründen zu machen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage
Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Seite 2/3
021-RV-SJW/2025-03.332: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Motorola-
Funkgeräten und Zubehör
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 29.04.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 20.06.2025
Zusätzliche Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch
die
öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
vom 2. Februar 2017. Auf 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR5FA
Seite 3/3
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2025/03/112552.html
Data Acquisition via: p8000000
|
|