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Ausschreibung: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus) - DEU-Halle
Dienstleistungen im Umweltschutz
Dokument Nr...: 727003-2024 (ID: 2024112801402032271)
Veröffentlicht: 28.11.2024
*
  DEU-Halle: Deutschland  Dienstleistungen im Umweltschutz 
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
   2024/S 232/2024 727003
   Deutschland  Dienstleistungen im Umweltschutz  Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der
   FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
   OJ S 232/2024 28/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
	    E-Mail: [email protected]
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
	    Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
            Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des
            Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die
            Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und
            Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des
            Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz
            Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen
            Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig
            ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt.
            Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen
	    werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016)
            untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten
            Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel,
            die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung
            gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des
	    BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch
            den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die
            Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit
            im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf
            gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer
	    zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und
            eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des
            besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der
            gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels
	    Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu
	    erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden.
            Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben
            des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu
	    verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen
            der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der
              Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung
	      aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die
              methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu
              bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben
              bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung,
              Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben.
              Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das
              Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen
              Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl
	      bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel
              (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind
              dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der
	      Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept
	      Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von
              Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den
	      Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen
              gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall
              begründet werden.
	      Kennung des Verfahrens: 190b0232-acbc-400f-b80c-7554fcc7920d
	      Interne Kennung: 43.162/02/2024
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
            Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in
            Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß
            § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
            Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
            Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
            oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Hinweis: Ab einer
	    Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
	    Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Ange-bot der
            Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für
            Justiz anfordern. (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
	    Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
            Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des
            Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die
            Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und
            Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des
            Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz
            Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen
            Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig
            ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt.
            Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen
	    werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016)
            untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten
            Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel,
            die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung
            gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des
	    BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch
            den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die
            Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit
            im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf
            gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer
	    zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und
            eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des
            besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der
            gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels
	    Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu
	    erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden.
            Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben
            des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu
	    verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen
            der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der
            Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung
	    aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die
            methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu
            bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben
            bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung,
            Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben.
            Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das
            Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen
            Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl
	    bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel
            (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind
            dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der
	    Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept
	    Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von
            Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den
	    Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen
            gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall
            begründet werden.
	      Interne Kennung: 43.162/02/2024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
            geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:
	    other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der
	    Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
	    Beschreibung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: ODER Eintragung in das
            Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08
              Eigenerklärung zur Eignung)
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe
              Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
              ausgedrückt werden kann: Preis 60% Fachliche Qualifikation und Erfahrung 30% Erfahrung in
	      der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise 10%
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=733510
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=733510
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe des § 56 VgV
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Finanzielle Vereinbarung: Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden
	    Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir
            Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das
	    Verfahren aufgehoben.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt der
            Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des
            Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag
            unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt (LVwA)
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
	    Registrierungsnummer: 15-1803-07
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06116
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt (LVwA)
	    Registrierungsnummer: t:03455141536
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06112
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a2d5180c-4881-4520-aa8b-192e0160ae13 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 232/2024
            Datum der Veröffentlichung: 28/11/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=733510
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=733510
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-727003-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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