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Ausschreibung: Deutschland  Kraftfahrzeuge  Beschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen - DEU-Koblenz
Kraftfahrzeuge
Müllfahrzeuge
Dokument Nr...: 725355-2024 (ID: 2024112801193830486)
Veröffentlicht: 28.11.2024
*
  DEU-Koblenz: Deutschland  Kraftfahrzeuge  Beschaffung von
Elektro-Abfallsammelfahrzeugen
   2024/S 232/2024 725355
   Deutschland  Kraftfahrzeuge  Beschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen
   OJ S 232/2024 28/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Koblenz
	    E-Mail: [email protected]
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Beschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen
	    Beschreibung: Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen (Batterieelektris
	    Kennung des Verfahrens: 74472d1a-55a7-488d-a25d-bd6918d18b62
	    Interne Kennung: 2024-70-3789-EO
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans Böckler Straße
	    Stadt: Koblenz
	    Postleitzahl: 56070
	    Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYBF6 Elektronische
	    Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren
            ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation
	    dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die
            Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von
            zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem
            Bieter. Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt
	    der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der
            Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG
	    jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle
	    ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine
	    Mitarbeiter weitergeleitet.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet
            sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	    Entrichtung von Steuern:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg;
	    vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501- 1:2021 mit 23 m3
            Aufbauvolumen, High-Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 und
            Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion; als Hecklader
	    Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei
	    Lose
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans Böckler Straße
	    Stadt: Koblenz
	    Postleitzahl: 56070
	    Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 10/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/05/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu
	    bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der
            Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der
            Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der
            Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das
            Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Beschreibung: Beschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
	    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: LTTG
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung
            von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-
            LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-
	    Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei
            Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung
	    vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
            Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen
            Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
	    Bekanntmachung.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: PQ
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den
              Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
              auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
              Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
              Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt  Eigenerklärung zur
	      Eignung  (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
              Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
              abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
              der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
              die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
              Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen zuständiger
              Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den
              letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist
              zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o
	      Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u.
	      Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der
	      Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des
              zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bevorzugtenregelung
	      Beschreibung: Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines
	      bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines
	      nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der
	      Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
              herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und
              anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten
              Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von
              einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
	      bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der
              Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung
	      von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der
	      vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem
	      Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im
              Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
	      beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen
              durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist
              ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter
              abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der
	      Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst
	      wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das
              zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
              umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben
              durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
              Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn
              eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Richtwertmethode
	    Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die
	    Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode.
            Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das
            Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der
	    Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los
	    vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-
	    1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der
            Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der
            einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für
            das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die
            Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das
            Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird
            ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte
            gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den
            Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-
            /Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis
            hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters
	    entsprechen.
	    Gewichtung (dezimal, genau): 1
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice
	    /CXP6YYHYBF6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2024 10:15:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der
            öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
            Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 03/12/2024 10:16:00 (UTC+1)
              Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über
	      www.rlp.vergabekommunal.de
              Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter
              bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen,
              die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
              Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
	      Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu
              erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -
              Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische
              Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen
	      nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle
              vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf
              besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert
	      werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-
              Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Finanzielle Vereinbarung: Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für
              Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H.
              desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur
              Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare
	      Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
	      entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne
	      Umsatzsteuer) begrenzt.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag
              bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die
              Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
              insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134
	      GWB informiert.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Koblenz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg;
	    vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1:2021 mit 23 m3
            Aufbauvolumen, High- Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 mit integrierter
            automatischer Störstofferkennung für Bioabfälle und Rückraumüberwachungssystem mit
	    Notbremsfunktion; als Hecklader
	    Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei
	    Lose
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans Böckler Straße
	    Stadt: Koblenz
	    Postleitzahl: 56070
	    Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 10/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/05/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu
	    bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der
            Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der
            Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der
            Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das
            Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Beschreibung: Beschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
	    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: LTTG
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung
              von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-
              LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-
	      Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei
              Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung
	      vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
              Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen
              Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
	      Bekanntmachung.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: PQ
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den
              Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
              auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
              Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
              Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt  Eigenerklärung zur
	      Eignung  (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
              Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
              abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
              der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
              die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
              Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen zuständiger
              Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den
              letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist
              zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o
	      Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u.
	      Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der
	      Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des
              zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bevorzugtenregelung
	      Beschreibung: Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines
	      bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines
	      nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der
	      Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
              herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und
              anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten
              Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von
              einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
	      bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der
              Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung
	      von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der
	      vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem
	      Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im
              Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
	      beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen
              durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist
              ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter
              abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der
	      Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst
	      wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das
              zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
              umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben
              durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
              Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn
              eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Richtwertmethode
	    Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die
	    Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode.
            Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das
            Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der
	    Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los
	    vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-
	    1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der
            Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der
            einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für
            das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die
            Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das
            Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird
            ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte
            gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den
            Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-
            /Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis
            hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters
	    entsprechen.
	    Gewichtung (dezimal, genau): 1
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice
	    /CXP6YYHYBF6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2024 10:15:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der
              öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
              Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 03/12/2024 10:16:00 (UTC+1)
              Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über
	      www.rlp.vergabekommunal.de
              Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter
              bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen,
              die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
              Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
	      Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu
              erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -
              Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische
              Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen
	      nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle
              vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf
              besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert
	      werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-
              Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Finanzielle Vereinbarung: Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für
              Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H.
              desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur
              Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare
	      Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
	      entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne
	      Umsatzsteuer) begrenzt.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag
              bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die
              Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
              insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134
	      GWB informiert.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Koblenz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg;
	    vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1:2021 mit 23 m3
            Aufbauvolumen, Low- Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3; als Heckl
	    Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei
	    Lose
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Hans Böckler Straße
	    Stadt: Koblenz
	    Postleitzahl: 56070
	    Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 10/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/05/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu
	      bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der
              Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der
              Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der
              Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das
              Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Beschreibung: Beschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
	    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: LTTG
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung
            von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-
            LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-
	    Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei
            Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung
	    vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
            Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen
            Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
	    Bekanntmachung.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: PQ
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den
              Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
              auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
              Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
              Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt  Eigenerklärung zur
	      Eignung  (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
              Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
              abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
              der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
              die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
              Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen zuständiger
              Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den
              letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist
              zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o
	      Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u.
	      Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der
	      Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des
              zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bevorzugtenregelung
	      Beschreibung: Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines
	      bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines
	      nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der
	      Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
              herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und
              anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten
              Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von
              einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
	      bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der
              Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung
	      von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der
	      vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem
	      Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im
              Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
	      beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen
              durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist
              ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter
              abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der
	      Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst
	      wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das
              zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
              umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben
              durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
              Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn
              eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Richtwertmethode
	    Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die
	    Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode.
            Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das
            Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der
	    Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los
	    vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-
	    1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der
            Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der
            einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für
            das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die
            Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das
            Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird
              ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte
              gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den
              Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-
              /Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis
              hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters
	      entsprechen.
	      Gewichtung (dezimal, genau): 1
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice
	    /CXP6YYHYBF6/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2024 10:15:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der
            öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
            Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 03/12/2024 10:16:00 (UTC+1)
            Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über
	    www.rlp.vergabekommunal.de
            Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter
            bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen,
            die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
            Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
	    Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu
            erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -
              Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische
              Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen
	      nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle
              vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf
              besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert
	      werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-
              Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Finanzielle Vereinbarung: Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für
              Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H.
              desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur
              Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare
	      Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
	      entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne
	      Umsatzsteuer) begrenzt.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag
              bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die
              Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
              insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134
	      GWB informiert.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Koblenz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Koblenz
	    Registrierungsnummer: 071110000000-001-50
            Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
	    Stadt: Koblenz
	    Postleitzahl: 56068
	    Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: 09 - ZVS
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 261-1290
	      Fax: +49 261-1291010
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
	    Registrierungsnummer: DE355604198
            Postanschrift: Stiftstraße 9
	    Stadt: Mainz
	    Postleitzahl: 55116
	    Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 6131-160
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: efb2be0b-6d07-46fd-899f-cefd9d6bf1fb-
	      01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Verschiebung der Submission auf den 03.12.2024 - 10:15 Uhr
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 26/11/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34a97a31-5855-492c-9d3d-d9e7e4812d15 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2024 17:10:51 (UTC+1)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 232/2024
            Datum der Veröffentlichung: 28/11/2024
Referenzen:
https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6
https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYBF6/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-725355-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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