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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Originale-Rabattverträge 2024-15 -Pazopanib - DEU-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 721143-2024 (ID: 2024112601431726524)
Veröffentlicht: 26.11.2024
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Arzneimittel 
Open-House-Originale-Rabattverträge 2024-15 -Pazopanib
   2024/S 230/2024 721143
   Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Originale-Rabattverträge 2024-15 - Pazopanib
   OJ S 230/2024 26/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Open-House-Originale-Rabattverträge 2024-15 - Pazopanib
	    Beschreibung: Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
            pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff
            Pazopanib (zu der Aufteilung in Lose siehe unten) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt
	    im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle
            Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen.
            Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die
            Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.01.2025. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.12.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt
	    zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit
            möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu
	    entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: a6e32264-4cf1-43d7-a356-d59511a8618d
	    Interne Kennung: OH-Originale-2024-15
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: bundesweit
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRNF Die Teilnahme- und
            Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
            Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur
            Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen
            bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
	    anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme-
            und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über
            das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich  Kommunikation  zu diesem Open-House-
            Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
            Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und
            geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
            Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn
            die Vertragsunterlagen vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter
	    elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK
            vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich
	    sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem Fall
            ist parallel zu den postalisch versendeten Vertragsunterlagen im Original zusätzlich eine
            gescannte Kopie der vollständigen, unterzeichneten Vertragsunterlagen per E-Mail an die TK
	    ([email protected] ) zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-
            Maileingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen). Abweichend hiervon gilt für
	    die Meldung der Rabattarzneimittel zum 1. Januar 2025 Folgendes: Die Vertragsunterlagen
            müssen vollständig und im Fall des Vertrages im Original bis zum 2. Dezember 2024 der TK
	    unterschrieben vorliegen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Alle Auftraggeber kommen aus der
	    Bundesrepublik Deutschland.
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	      Entrichtung von Steuern:
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Pazopanib (Wirkstärke 200mg)
            Beschreibung: Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB
	    V zu dem Wirkstoff Pazopanib im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
	    Interne Kennung: 01
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: bundesweit
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
            Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum
            Unternehmen) erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt
	    ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
            öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
            Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
	    interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
            zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
	    Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die
	    Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
	    geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
	     TED  ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
	    Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
            Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannte E-
	      Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-
              Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Teilnahme- und Eignungsvoraussetzungen im Open-House-Verfahren
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
	    die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
	    angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
	    Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
            gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
            Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
            über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
            pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
            pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
            Arzneimittel sind. Folgende Eignungsvoraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss
            erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4
            zum Vertrag) durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b GBG bestätigt werden: I.
            Eigenerklärung zur Zulassung Wir versichern, dass - wir pharmazeutischer Unternehmer im
            Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sind, wobei sich diese Eigenschaft auf das
            /die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht, - wir unseren Sitz im
            Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
            einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben
            (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG), - wir über eine gültige Zulassung für das/die
            vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und
            /oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n
            Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sind (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) sowie -
            zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) keine Gründe vorliegen, die
            zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw.
            Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen. II. Eigenerklärung zur
            Zuverlässigkeit Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre
            zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB. Darüber hinaus führt auch kein Ereignis
            innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB. Falls Sie diese
            Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgeben können, reichen Sie bitte eine ergänzende
            Erläuterung ein und erklären, warum Sie dennoch aus Ihrer Sicht nicht von der Teilnahme an
            dem Open-House-Verfahren auszuschließen sind.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/12/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
              Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
              Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
              Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
	      Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
              Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
              nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
              Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
              können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
	      einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
	      Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2025 23:58:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 31/12/2025 23:59:00 (UTC+1)
              Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
	      aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
	      Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
              Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
	      Pflichten besteht.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
              Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
              um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
	      (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
	      des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
              Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
              Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
              einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
              ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
	      unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
              Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
	      Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
              Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
	      vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
	      Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
              Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
              keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die
              Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren  erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe
	      erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Pazopanib (Wirkstärke 400mg)
            Beschreibung: Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB
	    V zu dem Wirkstoff Pazopanib im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
	    Interne Kennung: 02
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: bundesweit
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
              Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum
              Unternehmen) erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt
	      ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
              öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
              Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
	      interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
              zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
	      Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die
	      Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
	      geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
	       TED  ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
	      Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
              Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannte E-
	      Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-
              Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Teilnahme- und Eignungsvoraussetzungen im Open-House-Verfahren
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
	    die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
	    angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
	    Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
            gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
            Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
            über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
            pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
            pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
            Arzneimittel sind. Folgende Eignungsvoraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss
            erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4
            zum Vertrag) durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b GBG bestätigt werden: I.
            Eigenerklärung zur Zulassung Wir versichern, dass - wir pharmazeutischer Unternehmer im
            Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sind, wobei sich diese Eigenschaft auf das
            /die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht, - wir unseren Sitz im
            Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
            einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben
            (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG), - wir über eine gültige Zulassung für das/die
            vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und
            /oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n
            Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sind (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) sowie -
            zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) keine Gründe vorliegen, die
            zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw.
            Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen. II. Eigenerklärung zur
            Zuverlässigkeit Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre
              zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB. Darüber hinaus führt auch kein Ereignis
              innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB. Falls Sie diese
              Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgeben können, reichen Sie bitte eine ergänzende
              Erläuterung ein und erklären, warum Sie dennoch aus Ihrer Sicht nicht von der Teilnahme an
              dem Open-House-Verfahren auszuschließen sind.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/12/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
	    Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
            Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
            nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
            Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
            können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
	    einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
	    Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2025 23:58:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 31/12/2025 23:59:00 (UTC+1)
            Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
	    aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
	    Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
            Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
	    Pflichten besteht.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
              Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
              um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
	      (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
	      des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
              Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
              Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
              einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
              ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
	      unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
              Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
	      Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
              Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
	      vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
	      Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
              Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
              keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die
              Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren  erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe
	      erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 992-80116-93
	    Postanschrift: Bramfelder Str. 140
	      Stadt: Hamburg
	      Postleitzahl: 22305
	      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: [email protected]
	      Telefon: +49 4069094-040
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Federführendes Mitglied
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 993-80303-38
            Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22041
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Registrierungsnummer: 992-80260-49
	    Postanschrift: Martinistr. 26
	    Stadt: Bremen
	    Postleitzahl: 28195
	    Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
	    Registrierungsnummer: - KEINE ANGABE -
            Stadt: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
	    Postleitzahl: 12345
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
	    Telefon: +00 000000-00
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4aeb9682-1d2e-446a-8276-5441ece594ca - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 16:31:30 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 230/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRNF/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-721143-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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