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Ausschreibung: Deutschland  Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung  Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des Umweltbundesamtes am Standort Dessau-Roßlau - DEU-Dessau-Roßlau
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Dokument Nr...: 720914-2024 (ID: 2024112601383726070)
Veröffentlicht: 26.11.2024
*
  DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland  Unterstützende Dienste für die
öffentliche Verwaltung  Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des
Umweltbundesamtes am Standort Dessau-Roßlau
   2024/S 230/2024 720914
   Deutschland  Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung  Pflege der Außenanlagen
   und Grünflächen des Umweltbundesamtes am Standort Dessau-Roßlau
   OJ S 230/2024 26/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    E-Mail: [email protected]
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des Umweltbundesamtes am Standort
            Dessau-Roßlau
            Beschreibung: Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des Umweltbundesamtes am
            Standort Dessau-Roßlau
	    Kennung des Verfahrens: 3e58a631-3e77-43b4-984f-a89f2374aed1
	    Interne Kennung: 192922_06 162/0018
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: Dessau-Roßlau
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen
            sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und
            sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale
            Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte
            schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-
	    Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform
            wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur
            eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als
            auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
	    kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf
	    anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie
              bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie
	      hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs.
	    1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
            gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
            Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
            keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
            oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
	    Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die
            den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
            Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
            GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
	    GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
	    1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
            https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
            Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
            keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
            oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Betrugsbekämpfung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m.
	    den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
            internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	    dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
            Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
            Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2,
	    3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
            /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	    abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
            Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
            Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
            § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
            https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
            Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
            keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
            oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5
	    GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
            Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
            Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
            GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
	    GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
	      V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
              /gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
	      GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
              Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
              Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
	      ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
	      2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
              /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
              Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund
              gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
              https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
              keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
              oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
	      ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
	      Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit
              Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz  AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c
              des Aufenthaltsgesetz  AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.
              html); § 19 Mindestlohngesetz  MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html);
              § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de
              /schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  LkSG (https://www.
              gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
              ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
	      Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
              Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
              ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
              Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
              kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
              Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der
              beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des Umweltbundesamtes am Standort
            Dessau-Roßlau
            Beschreibung: Pflege der Außenanlagen und Grünflächen des Umweltbundesamtes am
            Standort Dessau-Roßlau
	    Interne Kennung: 192922/06 162/0018
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
	    Menge: 0
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Es werden keine Optionen vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages
            beträgt 4 Jahre. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2029.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: Dessau-Roßlau
	    Postleitzahl: 06844
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/05/2029
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
            geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Beschreibung: [PLATZHALTER; Angaben Umweltaspekten aus LB]
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
            Beschreibung: Die Bietenden müssen zum Nachweis der Eignung mindestens drei in Art,
            Umfang und Rechnungswert vergleichbare Leistungen zuverlässig erbracht haben. Hierzu
            sind auf dem entsprechenden Formblatt Referenzen (Anlage 8) mindestens drei Referenzen
            der letzten 5 Jahre zu benennen. Es gelten ausschließlich die Angaben auf dem Formblatt,
            Firmenprospekte o.ä. werden nicht berücksichtigt.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Eingesetztes Personal  Objektleitung
	      Beschreibung: Vorstellung des zum Einsatz kommenden ObjektleitersxderObjektleiterin
              gemäß Nr. 5.3 der Leistungsbeschreibung
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Eingesetztes Personal  Mitarbeitende
	      vor Ort
              Beschreibung: Nachzuweisen durch formlose Selbsterklärung, dass das Unternehmen über
              entsprechend ausreichendes sowie qualifiziertes Personal gemäß Nr. 5.4 der
              Leistungsbeschreibung verfügt sowie Darstellung im Angebot des geplanten
	      Personaleinsatzes. Die Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Personen sind zu
	      benennen (in anonymisierter Form ausreichend).
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen
              von Ausschlussgründen
              Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a.
              Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
	      Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-
              Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im
              Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den
              Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des
              Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder
              /und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126
	      GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
              ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
              zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle
              eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
              Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung
            unter Nr. 6.3 aufgeführt.
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu
	    machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten
            Bewertungskriterien gem. Nr. 6.3 ermöglichen.
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
	      Beschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer
	      herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu
	      beachten.
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
	      Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils
              erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt
              (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=727746
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=727746
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 11:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
            Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden
            aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen,
            insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
            nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
	    die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum
            Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig
            darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen
            enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
            Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach §
	    56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 11:15:00 (UTC+1)
              Ort: 06844 Dessau-Roßlau
              Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreterxinnen
              der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind
	      nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
              Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
              nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
	      Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
              nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	      macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
              § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
              Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Umweltbundesamt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
	    Umweltbundesamt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    Registrierungsnummer: 991-01894-95
	    Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
            Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
            Stadt: Dessau-Roßlau
	    Postleitzahl: 06844
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.umweltbundesamt.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: 12345
            Postanschrift: Villemomblerstraße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228 9499 0
	    Fax: +49228 9499 163
	    Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3e264e5-8f0d-45e0-8e54-05afc90e7f9a - 03
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 230/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024
Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=727746
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=727746
http://www.umweltbundesamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-720914-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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