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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Potsdam - Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024112601173924142 / 718993-2024
Veröffentlicht :
26.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.01.2027
Angebotsabgabe bis :
05.12.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Potsdam: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver
Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen
des sog. Open House-Verfahrens

2024/S 230/2024 718993

Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.
8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit
im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
OJ S 230/2024 26/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
E-Mail: [email protected]
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu
verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Kennung des Verfahrens: 37577a3f-7f6f-42f5-9433-e6ee74651d86
Interne Kennung: 241122_OH FAM NOST_83_GW
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6M5YH5 Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne
der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den

Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines
Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von
Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14))
geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bosutinib
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische

Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Brinzolamid und Brimonidin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Certolizumab pegol
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Chinin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Darbepoetin alfa
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Desloratadin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Dexamethason - nur Implantate
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Epinephrin (ATC C01CA24)
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Erythropoietin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Etanercept
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Fentanyl - ausgenommen Matrixpflaster und Tabletten
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Golimumab
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Hydrocortison
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Indacaterol, Gylcopyrroniumbromid und Mometason
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Infliximab
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Ivermectin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Lipegfilgrastim
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Maraviroc
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Mesalazin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0020
Titel: Nebivolol
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 20

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0021
Titel: Paliperidon - ausgenommen Depot-Injektionssuspensionen zur Ein-Monats-Dosierung
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 21

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0022
Titel: Permethrin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 22

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0023
Titel: Pimecrolimus
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 23

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0024
Titel: Pyridostigmin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:

05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 24

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein

öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0025
Titel: Somatropin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem

Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf

nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0026
Titel: Tinzaparin
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe

der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung: 26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
Öffnungsdatum eingetragen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsformblatt
Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
§ 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost. Die Gesundheitskasse.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 800265080-40198
Fax: +49 800265080-49441
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7aaf54d0-4839-4eaa-a9f3-36b98282da07 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 09:10:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 230/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-718993-2024-DEU.txt

 
 
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