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Ausschreibung: Deutschland  Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen  Entsorgung von Klinikabfällen - DEU-Homburg
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
Dokument Nr...: 718659-2024 (ID: 2024112501521823856)
Veröffentlicht: 25.11.2024
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  DEU-Homburg: Deutschland  Einsammlung, Transport und Beseitigung von
Krankenhausabfällen  Entsorgung von Klinikabfällen
   2024/S 229/2024 718659
   Deutschland  Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen  Entsorgung
   von Klinikabfällen
   OJ S 229/2024 25/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Entsorgung von Klinikabfällen
            Beschreibung: Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und
            Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für
            Klinikabfälle
	    Kennung des Verfahrens: 91515ae7-6fe1-48b6-8426-5d9a7d61d84d
	    Interne Kennung: III.A.2-181-24 OV
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90524400
            Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
            Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
              des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
              335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
	      des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
              124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
              Betrugsbekämpfung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263
              des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat,
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
              Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
              Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
              a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB :
              Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
	      1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07
            Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
            Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
            LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
            Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
            18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
            Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
            01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
            alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
            - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
            Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
            Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
            06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
            01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
            Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
            01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
            Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
            06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
            Anbieter muss die Bezeichnung  Entsorgungsfachbetrieb  gemäß § 56 des
	    Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
              führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
	      unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
	      Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
              verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
              Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
	      und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
              direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
              Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
	      des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
              Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
              pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
              Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
	      verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
	      (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
	      Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
              Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
	      Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
	      Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der
	      Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
              Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
              Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
              jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
              Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
	      Anforderungen.
	      Interne Kennung: LOS A
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90524400
            Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 4 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
              Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
	      Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
	      (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
              Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
              Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
              Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
              abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
	      beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
              Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
              je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
              Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
	      Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
              und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
	      Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen
              (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
              Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
              eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
              Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
	      Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
              Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
              er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
              (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
              Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
              abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
              Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
              Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
              Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
	      01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
              Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
              Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
              Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
              Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
              Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
              einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des
              Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
              Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
              Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
	      des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
              Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
              von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
              ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
              Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
              (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
              Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
              vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle
              mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
              und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
              Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
              Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
              technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
              Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
	      / StVO / GGVSEB.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
            Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
	    ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
            aufgeführt.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
	    sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
            nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	    dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
            Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
            2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
            auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	    Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	    werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	    unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	    Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	    beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
            der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
            gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
            Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
            15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08
            Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
            Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
            LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
            Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
            18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
            Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
            01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
            alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
            - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
            Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
            Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
            06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
            01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
            Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
            01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
            Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
            06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
            Anbieter muss die Bezeichnung  Entsorgungsfachbetrieb  gemäß § 56 des
	    Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
            führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
	    unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
	    Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
            verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
            Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
	    und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
            direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
            Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
	    des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
            Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
            pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
            Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
	    verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
	    (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
	    Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
            Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
	    Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
	    Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der
	      Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
              Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
              Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
              jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
              Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
	      Anforderungen.
	      Interne Kennung: LOS B
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90524400
            Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 4 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
            vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
            Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
	    Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
	    (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
            Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
            Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
            Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
            abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
	    beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
            Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
            je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
            Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
	    Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
            und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
	    Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen
              (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
              Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
              eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
              Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
	      Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
              Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
              er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
              (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
              Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
              abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
              Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
              Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
              Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
	      01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
              Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
              Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
              Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
              Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
              Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
              einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des
              Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
              Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
              Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
	      des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
              Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
              von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
              ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
              Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
              (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
              Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
              vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle
              mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
              und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
              Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
              Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
              technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
              Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
	      / StVO / GGVSEB.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
            Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
	    ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
            aufgeführt.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
	      sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
              nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	      dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
              Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
              2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
              auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	      Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	      werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	      unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	      Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	      beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
              der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
              gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
              Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
              15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07
	    05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05
            Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
            Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
              LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
              Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
              18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
              Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
              01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
              alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
              - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
              Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
              Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
              06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
              01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
              Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
              01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
              Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
              06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
              Anbieter muss die Bezeichnung  Entsorgungsfachbetrieb  gemäß § 56 des
	      Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
              führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
	      unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
	      Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
              verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
              Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
	      und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
              direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
              Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
	      des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
              Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
              pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
              Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
	      verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
	      (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
	      Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
              Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
	      Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
	      Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der
	      Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
              Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
              Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
              jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
              Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
	      Anforderungen.
	      Interne Kennung: LOS C
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90524400
            Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	      Stadt: Homburg
	      Postleitzahl: 66424
	      Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 4 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
            vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
            Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
	    Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
	    (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
            Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
            Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
            Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
            abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
	    beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
            Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
            je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
            Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
	    Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
            und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
	    Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen
            (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
            Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
            eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
            Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
	    Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
              Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
              er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
              (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
              Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
              abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
              Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
              Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
              Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
	      01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
              Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
              Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
              Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
              Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
              Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
              einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des
              Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
              Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
              Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
              Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
	      des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
              Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
              von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
              ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
              Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
              (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
              Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
              vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle
              mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
              und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
              Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
              Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
              Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
              Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
              etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
              gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
              technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
              Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
	      / StVO / GGVSEB.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
            Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
	    ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
            aufgeführt.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
	    sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
            nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	    dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
            Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
            2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
            auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	    Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	    werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	      unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	      Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	      beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
              der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
              gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
              Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
              15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    Registrierungsnummer: DE234776341
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: 06841-1621161
	    Internetadresse: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	    wirtschaft/beschaffung
	    Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	    wirtschaft/beschaffung
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 6815014994
	    Fax: +49 6815013506
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 08:33:32 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 229/2024
            Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-718659-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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